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   LG Stuttgart, 18.10.2021 - 15 O 298/21   

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https://dejure.org/2021,42663
LG Stuttgart, 18.10.2021 - 15 O 298/21 (https://dejure.org/2021,42663)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.2021 - 15 O 298/21 (https://dejure.org/2021,42663)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 15 O 298/21 (https://dejure.org/2021,42663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Gerichtsstandsvereinbarung - Vorliegen Kaufmannseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2002 - 14 U 148/01

    Gerichtsstandsvereinbarung bei Säumnis des Beklagten

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.10.2021 - 15 O 298/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Vorliegen der Kaufmannseigenschaft ist der Abschluss der Gerichtsstandsvereinbarung (Köln NJW-RR 92, 571 mwN; Karlsruhe MDR 2002, 1269).
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 18 U 113/91

    Gerichtsstandsvereinbarung; Zuständigkeitsvereinbarung; Wirkung; Rechtsnachfolger

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.10.2021 - 15 O 298/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Vorliegen der Kaufmannseigenschaft ist der Abschluss der Gerichtsstandsvereinbarung (Köln NJW-RR 92, 571 mwN; Karlsruhe MDR 2002, 1269).
  • KG, 24.05.2023 - 26 U 78/21

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung in dem Gründungsvertrag eines

    (aa.) Nach der auch vom Landgericht im angefochtenen Urteil für richtig gehaltenen Auffassung in der Literatur (Zöller-Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 38 Rn 22, 23; Anders/Gehle-Becker, ZPO, 81. Aufl. 2023, § 38 Rn. 18; Musielak/Voit-Heinrich, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 38 Rn. 11) und vereinzelter erstinstanzlicher Landgerichtsentscheidungen (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.10.2021 - 15 O 298/21, juris Rn. 2 - 4, Landgericht Dortmund, Urteil vom 05.07.2005 - 5 O 272/04, juris Rn. 18) wird für § 38 ZPO eine vorbestehende Kaufmannseigenschaft gefordert (arg. § 1 Abs. 1 HGB "betreibt").

    (bbb.) Das Landgericht Stuttgart (Beschluss vom 18.10.2021 - 15 O 298/21, juris Rn. 2 - 4) hat im Zusammenhang mit einer in einem Franchisevertrag enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung entschieden, dass für die Frage der Kaufmannseigenschaft im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO und § 1 Abs. 1 HGB maßgeblich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Gerichtsstandsvereinbarung abzustellen sei.

    Die bloße Planung oder die bloße Errichtung einer Handelsgesellschaft reiche nicht aus, ebenso wenig wie der Abschluss von Rechtsgeschäften, die sich in der Planung des Unternehmens erschöpften, etwa die Einholung von betriebswirtschaftlichen Gutachten oder von Vertragsentwürfen (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.10.2021 - 15 O 298/21, juris Rn. 2 - 4; Karsten Schmidt in: Münchener Kommentar zum HGB, 5. Aufl. 2021, § 1 Rn. 7 m. w. N ; Hopt-Merkt, 42. Aufl. 2023, HGB § 1 Rn. 51).

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